Hausordnung

Stand 2022/2023

Aus unserem Leitbild ergeben sich folgende Regeln für das Zusammenleben in unserer Schule

  • Schulzeit ist Lebenszeit
  • Schulräume sind Lebensräume

 

  • Alle am Schulleben beteiligten Personen sorgen für Sauberkeit in den Räumen, auf den Gängen und im übrigen Schulbereich. Von den Klassen selbst organisierte Ordnungs­dienste übernehmen dabei besondere Verantwortung für die Klassenräume, die Pausenhöfe und das angren­zende Gelände.
  • Nach Unterrichtschluss schließen die Lehrer die Klassenzimmer und die Fachräume aus Gründen der Sicherheit ab und achten darauf, dass die Fenster geschlossen, die Jalousien hochgezogen, die Beleuchtung und elektrische Geräte ausgeschaltet werden. Für den folgenden Unterricht ist die Tafel geputzt. An bestimmten Tagen erleichtern wir den Reinigungskräften die Arbeit, indem wir aufstuhlen. Grober Schmutz wird täglich beseitigt. Aus hygienischen Gründen achten wir in Duschen und Toiletten ganz besonders auf Sauberkeit. Auf dem gesamten Schulgelände sind unhygienische Verhaltensweisen zu unter­lassen.
  • Die Gestaltung der Klassenräume soll nicht aufdringlich wirken, außer­dem soll sie für eine Neugestaltung leicht rückgängig gemacht werden können. Pflanzen beleben die Räume; sie brauchen unsere Pflege.

Jeder hat das Recht auf ungestörtes Lernen und Lehren

  • Wir verhalten uns in den Schulgebäuden so, dass andere nicht gestört werden, und vermeiden deshalb jegliche Art von Lärm.
  • Aus diesem Grund gehen zu Beginn einer Unterrichtsstunde die Schülerinnen und Schüler in ihr Klassenzimmer. Wenn 10 Minuten nach dem Läuten keine Lehrerin bzw. kein Lehrer erscheint, muss von den Klassensprechern auf dem Rektorat nachgefragt werden.
  • Handys und andere elektronische Speichergeräte müssen in den Schulgebäuden und während Schulveranstaltungen ausgeschaltet sein.

Jeder trägt Verantwortung für sein Verhalten und für die Gemeinschaft

  • Aus gesundheitlichen Gründen dürfen Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände weder rauchen noch alkoholische Getränke konsumieren.
  • Wir streben am FPGZ eine rauchfreie Schule an.
    Bei Festen kann es im Rahmen des Jugendschutz­gesetzes Ausnahmen geben, die der Schulleiter erlässt.
  • Drogen ebenso wie Gewalt werden an der Schule nicht geduldet.
  • Aus gesundheitlichen Erwägungen und aus Sicherheitsgründen verlassen die Schülerinnen und Schüler aller Klassen in der großen Pause die Unterrichtsräume und halten sich in den Schulhöfen oder im Aufenthaltsraum auf.
  • Wer etwas findet, was ihm nicht gehört, gibt dies beim Hausmeister oder im Sekretariat ab.
  • Während Hohlstunden bleiben Schülerinnen und Schüler in ihren Zimmern oder mit Erlaubnis einer Lehrerin bzw. eines Lehrers im Aufenthaltsraum oder auf den Schulhöfen.
  • Der Versicherungsschutz erlischt beim Verlassen des Schulgeländes. Folglich ist es Schüler*innen der Klassen 5 – 9 ohne Begleitung der Lehrer*innen am Vormittag nicht gestattet, das Schulgelände zu verlassen. Der Versicherungsschutz erlischt nicht auf dem Weg zu den Sportstätten.
  • Spiele, die für die Gesundheit anderer gefährlich werden könnten, dürfen auf dem Schulgelände nicht stattfinden.
  • Zum Schutz der Schulgemeinschaft dürfen sich unbefugte Personen nicht auf dem Schulgelände aufhalten.
  • Zugänge zur Schule und die Feuergassen müssen unbedingt frei gehalten werden, damit in Notfällen rasch Hilfe geleistet werden kann.
  • Mit dem Betreten des Schulgeländes bis 13:00 Uhr (einschließlich Pausen, Hohlstunden etc.) ist für die Schülerinnen und Schüler die Benutzung von elektronischen Medien (z.B. Handys, Tablets, etc.) auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Sie dürfen nur ausgeschaltet und nicht sichtbar mitgeführt werden.

Ausnahmen:

  • Nottelefonate können vom eigenen Handy im Sekretariat geführt werden.
  • Die Lehrkraft kann zu Unterrichtszwecken das Verbot unterbrechen.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen elektronische Medien im Oberstufen-Raum verwenden.
  • Zum Vorzeigen der Essensmarke kann das Handy an der Essensausgabe verwendet werden.

Ab 13:00 Uhr dürfen elektronische Geräte lautlos in der Mensa und auf dem Pausenhof für den privaten Gebrauch genutzt werden.

Einrichtungen und die meisten Lehr- und Lernmittel gehören nicht Einzelnen, sondern der Gemeinschaft

  • Damit Einrichtungen, Lehr- und Lernmittel möglichst lange erhalten bleiben und vielen zur Verfügung stehen, behandeln wir sie schonend. Wer sie mutwillig beschädigt oder zerstört, muss sie ersetzen, damit die Gemeinschaft nicht für den Schaden aufkommen muss.
  • Fachräume und Turnhallen dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrerin oder eines Lehrers betreten werden, damit nicht unsachgemäß mit den Einrichtungen umgegangen wird und keine Verletzungsgefahr entsteht.

Neben diesen Regeln gibt es weitere Vereinbarungen in den Klassen und in der ganzen Schulgemeinschaft.

Service Dokumente
Kompakte Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite auf dem Schulflyer.
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